Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die Sie in Deutschland auf Gewinne aus Kapitalvermögen entrichten müssen.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Zahlstelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Seit 2009 gibt es für die Einnahmen aus Kapitalerträgen einen einheitlichen Steuersatz. Dieser beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (welcher seit 2021 für die meisten Deutschen nicht mehr anfällt) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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