Darlehenskontingent

Höchstbetrag, den der Darlehensgeber gewähren kann.

Unter einem Darlehenskontingent versteht man den Höchstbetrag, den der Darlehensgeber einer natürlichen oder juristischen Person als Darlehen gewähren kann. Dieser Höchstbetrag wird vom Darlehensgeber selbst festgelegt.

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